Bankgeschäfte

Das Grundgeschäft einer Bank (auch: Kreditinstitut) stellen entgeltliche Dienstleistungen dar. Banken vergeben Kredite, stellen den Menschen Konten zur Aufbewahrung des Geldes zur Verfügung und bieten Anlage-Angebote an. Die durch Paragraph 1 Kreditwesengestz als Bankgeschäfte definierten Angebote von Kreditinstituten sind Wertpapiergeschäfte, Kreditgeschäfte, Zahlungsverkehrsgeschäfte uns sonstige Geschäfte wie beispielsweise Einlagengeschäfte.

Kreditgeschäfte sind eine der Haupteinnahmeqüllen bon Banken sein. Diese umfaßen die Vergabe von Krediten und Darlehen, den Ankauf undWechsel von Schecks (Diskontgeschäft) und das Garantiegeschäft, welches Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen enthält. Gerade die Vergabe von Krediten ist von besonderer Bedeutung, da viele Unternehmen, aber auch Privatpersonen, beispielsweise beim Hausbau, kurz- oder mittelfristig auf zusätzliches Geld zur Finanzierung angewiesen sind.

Kreditinstitute über Wertpapiergeschäfte sehr häufig (in Deutschland) für deßen Kunden aus. So werden beim Depotgeschäft Wertpapiere im namen anderer aufbewahrt und verwaltet. Das Finanzkommißionsgeschäft stellt der Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, wie Aktien und festverzinsliche Wertpapiere, für Dritte dar. Das Investmentgeschäft, welches vor der Finanzkrise 2007 in weiten Teilen der Welt sehr häufig getätigt wurde, erwies sich auf Grund der großen Risiken als sehr spekulativ und brachte viele Banken in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Unter Investmentgeschäften versteht man unter Anderem den Handel von Derivaten (z.B. Edelmetalle), Devisen (Währungen), Immobilien, Aktien und anderen Wertpapieren. Trotz der hohen Risiken werden diese Geschäfte noch immer im großen Umfang getätigt.

Unter den Zahlungsverkehrsgeschäften versteht man das Girogeschäft, also den bargeldlosen Zahlungs- und Abrechnungsverkehr und das E-Geld-Geschäft, welches sich auf die Verwaltung von elektronischem Geld, also Kreditkarten und Geldkarten, zur Aufgabe hat.